Dichtheitsprüfung- Zustand & Funktionsprüfung

Dichtheitsprüfung Abwasser- Zustand & Funktionsprüfung: Schützen Sie unser Trinkwasser und Ihre Immobilie

Bei Neubauten und größeren Umbaumaßnahmen sind Dichtheitsprüfungen Vorschrift

Trinkwasser ist ein rares Gut – und es wird weltweit immer knapper. Mehr als eine Milliarde Menschen haben kein Zugang zu sauberem Trinkwasser, fast die Hälfte der Weltbevölkerung lebt ohne sanitäre Einrichtungen, zeigt der „Weltwasserbericht“ von UNICEF und WHO. Auch für uns in Deutschland ein Ansporn, Wasser zu sparen und uns um die Funktionsfähigkeit und den einwandfreien Zustand unserer Wasser- und Abwasserrohre zu kümmern.

Jährlich versickern mehrere Millionen Liter von Abwasser durch undichte Kanäle und Grundleitungen und verschmutzen das Grundwasser. Boden und Gewässer und somit auch unser Trinkwasser werden aber nicht nur durch Abwasser und Fäkalien verunreinigt, sondern auch durch Putzmittel und Chemikalien. Unser Wasser muss für die Trinkwassergewinnung teuer aufbereitet werden. Undichte und defekte Hausanschlüsse und Abwasserleitungen sind aber nicht nur ein Problem für die Umwelt: Undichtigkeiten an Abwasserleitungen können Schäden an der Gebäudesubstanz verursachen, die den Wert des Gebäudes mindern und kostspielig repariert werden müssen.

Als zertifizierter Fachbetrieb führt Rohr-Kanaltechnik Höfer verschiedene Dienstleitungen im Bereich der Dichtheitsprüfung durch:

  • Dichtheitsprüfung von Abwasserleitungen nach DIN EN 1610 mit Wasser oder Luft
  • Dichtheitsprüfungen von Abwasserleitungen nach DIN 1986-30
  • Dichtheitsprüfung von Schächten, Behältern und Becken

Dichtheitsprüfungen sind unter bestimmten Voraussetzungen gesetzlich vorgeschrieben, bzw. unbedingt angeraten. Zu diesen Voraussetzungen zählen:

  • Dichtheitsprüfungen bei Neubauabnahmen nach der Fertigstellung des Hauses
  • Periodische Wiederholungsprüfungen (z.B. in Gewässerschutzzonen)
  • Sanierungs-Abnahmen nach einer größeren Sanierungsmaßnahme
  • Bei Feststellung eines Schadens zur Vorabklärung und Beurteilung der richtigen Sanierungsmethode
  • Bei geplanten größeren Umbauten im Kanalsystem
  • Bei Verdacht auf Undichtheiten im Kanalsystem, bzw. einzelnen Abwasserrohren

 

In welchen Fällen muss eine Dichtheitsprüfung durchgeführt werden?

  • Die DIN 1986 Teil 30 und DIN EN 1610 gelten als allgemein anerkannte Regeln der Technik.
  • Abwasserleitungen von Neubauten oder Leitungen nach wesentlicher Änderung, bzw. Umbau sind unabhängig von ihrer Lage innerhalb oder außerhalb eines Wasserschutzgebietes unverzüglich zu prüfen.
  • Bei Anzeichen eines Rohrbruchs (z.B. Absackungen) muss der Kanal sofort auf Dichtheit geprüft werden. Grundlage dafür ist die SüwVO Abw & 8 Abs. 3 NEU

Wir sind beim Thema Funktions- und Dichtheitsprüfungen von Wasser- und Abwasserleitungen im Raum Schwalmtal rasch und zuverlässig für Sie da. Rufen Sie uns gern an unter Telefon 0176 80766195 oder 02163 98719