Millionen Hausbesitzer sind akut von Wasserschäden im Keller bedroht - sie wissen es nur noch nicht. Klimaforscher und Meteorologen sind sich einig: Starkregenfälle werden als Folge des Klimawandels in Zukunft häufiger auftreten, unsere Abwasserkanäle sind aber nicht auf solche großen Regenmengen ausgelegt. Bei einem Wolkenbruch kann der Mischwasserkanal sehr schnell voll sein. Dann wird das Abwasser durch die Rohre zurück in den Keller oder sogar in Wohnräume gedrückt – wenn die entsprechenden Rückstausicherungen fehlen.
Die Folgen können schlimm sein: Schäden durch ruinierte Bodenbeläge, unbrauchbar gewordene Möbel, Elektrogeräte und Hausrat. Darüber hinaus zieht die unfreiwillige Renovierung nach der Überschwemmung jede Menge Ärger und Kosten für die Hausbewohner nach sich. Die Räume müssen entfeuchtet und frisch renoviert werden. Meist wird auch die Bausubstanz in Mitleidenschaft gezogen. Damit sinkt der Wert des Gebäudes. Lassen Sie es nicht soweit kommen! Wir beraten Sie gern in Bezug auf eine Rückstausicherung und bauen Ihnen ein zuverlässiges und langlebiges Rückstausystem ein!
Häufig treten heftige Niederschläge nach langen Hitzeperioden oder bei plötzlichen Änderungen der Wetterlage mit großen Temperaturschwankungen auf. Diese Regenschauer übersteigen mittlerweile die Niederschlagsmengen, die einst bei der Auslegung der Aufnahmekapazität der Straßenkanäle oder Vorflutgräben herangezogen wurden. In solchen Situationen sind die öffentlichen Straßenkanäle schlicht überlastet. Der Abwasserstand in den Kanalschächten steigt dann bis zur Straßenoberkante.
Wie aber kommt es zu Überschwemmungen von Kellern? Ganz einfach: Das Abwasser befindet sich in einem miteinander verbundenen Rohrsystem. Nach der Regel der kommunizierenden Röhren stellt sich der Pegel auf ein gleiches Niveau ein. Bei Überlastung des Kanalsystems füllen sich alle Entwässerungsleitungen bis auf den höchsten Punkt, nämlich das Straßenniveau. Das ist die so genannte Rückstauebene. Alle Räume mit ungesicherten Ablaufstellen, die unterhalb dieser Rückstauebene liegen, werden nun überflutet.
Nach einer Gerichtsentscheidung des Landgerichts Coburg (Az.: 12 O 207/02) Muss der Hauseigentümer bei Kanalrückstau für die Folgen einer Kellerüberflutung selbst aufkommen. Die Gemeinde kann nicht haftbar gemacht werden, auch wenn die Abwasserkanäle zu knapp bemessen sind. Der Hausbesitzer haftet gegenüber seinen Mietern. Hinzu kommt: Versicherungen können Entschädigungen einschränken oder sogar ablehnen, wenn die Grundstücksentwässerung nicht den einschlägigen Vorschriften und Regeln der Technik entspricht. Mangelnde Vorsorge bei der Rückstausicherung kann so zu einer sehr teuren Angelegenheit werden. Lassen Sie es nicht so weit kommen!
Ablaufstellen in Kellern, die unterhalb der Rückstauebene liegen, sollten daher unbedingt dauerhaft gegen Rückstau gesichert werden. Genau hier liegen die Vorteile der Rückstausicherungen, die wir von Rohr-Kanaltechnik Höfer verwenden:
Als geschulter Service für KESSEL-Rückstausicherungen unterziehen wir Ihr Gebäude gerne einem kostenlosen Rückstau-Check und erstellen Ihnen ein individuelles Angebot zum Schutz vor Überschwemmung.