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Dichtheitsprüfung für Abwasserrohre: Setzen Sie die Kosten doch einfach von der Steuer ab!

Dichtheitsprüfung: Setzen Sie die Kosten doch einfach von der Steuer ab!

Wenn Sie Hauseigentümer sind und ihre Abwasserrohre auf Dichtheit prüfen lassen, können Sie die entstehenden Kosten als Handwerkerleistung steuerlich geltend machen. So genannte Zustands- und Funktionsprüfungen, wie Rohr- und Kanaltechnik Höfer sie anbietet, genießen einen Steuerbonus und können als Handwerkerleistungen bei der Einkommenssteuererklärung 2023 geltend gemacht werden. „Nutzen Sie diesen Vorteil unbedingt für das laufende Kalenderjahr und vereinbaren Sie einen Termin für eine Dichtheitsprüfung oder Kanaluntersuchung via Kanal TV“, rät Inhaber Roberto Höfer. Die Dichtheitsprüfung dient als Instandhaltungsmaßnahme dazu, die Funktionsfähigkeit der Hausanlage aufrecht zu erhalten und ist aus diesem Grund eine vorbeugende Erhaltungsmaßnahme. 

Nur Arbeitslohn und Fahrtkosten von der Rechnung steuerlich geltend machen

Was Eigenheimbesitzer wissen sollten: Sie können den Bruttoarbeitslohn des beauftragten Handwerksunternehmens genauso von der Einkommensteuer absetzen wie die auf der Rechnung aufgeführten Fahrtkosten. Ausgeschlossen vom Steuervorteil sind Materialkosten und gelieferte Waren. Deshalb kann die Steuerermäßigung auch nur dann geltend machen, wenn diese Aufwendungen durch eine Rechnung nachgewiesen werden können, aus der die Höhe des Arbeitslohns hervorgeht. Was genau absetzbar ist, ist per Gesetz festgelegt, für die so genannten Handwerkerleistungen können auf Antrag 20 Prozent, maximal jedoch 4000 Euro pro Jahr als Steuerermäßigung gewährt werden.

Wenn Sie sich für eine Dichtheitsprüfung Ihrer Abwasserleitungen interessieren, dann nehmen Sie Kontakt zu uns auf. Wir von Rohr- und Kanaltechnik Höfer vereinbaren gern mit Ihnen einen Termin zur Zustands- und Funktionsprüfung Ihrer Abwasserrohre, um herauszufinden, ob die Leitungen möglicherweise beschädigt sind und saniert werden müssen. Das gilt insbesondere für Bauherren! Was viele nicht wissen: Bei Neubauten oder Erweiterungen, also immer dort, wo es zu einer Änderung der Abwasserleitung kommt, ist unverzüglich eine Zustands- und Funktionsprüfung der privaten Abwasserleitungen gesetzlich vorgeschrieben. Die Prüfpflicht ist Bestandteil der Bauabnahme durch die Stadt.

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